Ein wichtiges Instrument demokratischer Teilhabe?
In der Diskussion um eine Reform des Verbandsklagerechts stehen sich der Wunsch nach schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren und der Schutz von Umwelt-, Natur- und Verbraucherrechten scheinbar unvereinbar gegenüber. Bernd Afflerbach, Präsident des Bauindustrieverbands Niedersachsen-Bremen, und Professor Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, begründen ihre Sichtweisen.
„Nach vielen verlorenen Jahren brauchen wir leider nicht
weniger als den großen Wurf.“
Bernd Afflerbach, Präsident des Bauindustrieverbands Niedersachsen-Bremen
AFFLERBACH: Ja. Das Land steht vor massiven Herausforderungen: Marode Brücken, überlastete Schienenwege und sanierungsbedürftige Wasserstraßen treffen auf langwierige und komplexe Genehmigungsprozesse. Das Problem erhält durch die geopolitische Lage und die künftigen Anforderungen an die Bundeswehr und ihre europäischen Partner noch mehr Gewicht. Wichtig ist, dass die ursprünglich vorgesehenen Einschränkungen der Klagemöglichkeiten bei den dringend nötigen Investitionen in unsere Infrastruktur schneller vorankommen und das Infrastruktur-Zukunftsgesetz der Bundesregierung nicht durch ein Übermaß an Klagemöglichkeiten eingeschränkt wird. Niemand hat den Eindruck, dass in Deutschland zu wenig geklagt wird, vor allem nicht die Gerichte.
BUSCHMANN: Nein, das ist definitiv keine gute Idee. Wenn Umweltrecht zwar auf dem Papier bestehen bleibt, aber kaum noch wirksam überprüft werden kann, trägt am Ende die gesamte Gesellschaft die Folgen. Zerstörte Moore, versiegelte Böden, verunreinigte Gewässer und der Verlust geschützter Arten verursachen langfristig enorme Kosten. Kurzfristige wirtschaftliche Interessen dürfen nicht genutzt werden, um rechtsstaatliche Kontrolle abzubauen. Der Naturschutz steht ohnehin deutlich stärkeren Lobbyinteressen gegenüber. Wenn jetzt auch noch das Verbandsklagerecht eingeschränkt wird, ist das aus meiner Sicht unverantwortlich.
LOGISTICS PILOT: Was spricht für eine Einschränkung des Verbands-klagerechts?
AFFLERBACH: Der Bau einer modernen und leistungsfähigen Infrastruktur ist heute viel zeitkritischer. Wir müssen uns die Frage stellen, ob die Regeln von gestern noch auf die Herausforderungen von heute angewandt werden können. Auch die Bevölkerung nimmt es unseres Erachtens nicht mehr hin, dass es bei Prozessen nach der jeweiligen Entscheidung jahrelange Verzögerungen gibt. Es geht nicht nur um Einschränkungen des Verbandsklagerechts, sondern um eine Besinnung auf den ursprünglichen Zweck des Artenschutzrechts – also den Schutz der Arten, nicht aber einzelner Exemplare. Es ist schon bemerkenswert, dass bei so vielen größeren Bauvorhaben seltene Arten entdeckt werden. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese häufiger als selten eingestuft werden, als sie es tatsächlich sind. Wenn Umweltverbände die „Umweltdemokratie“ unter Druck sehen, muss man andererseits auch sagen, dass jahrelange Gerichtsprozesse und Bauverzögerungen das Ansehen der gesamten Demokratie genauso unter Druck gesetzt haben. Das gilt umso mehr, wenn Projekte aufgehalten werden, die dem Gemeinwohl dienen.
BUSCHMANN: Nichts. Das Verbandsklagerecht ist kein Hindernis, sondern ein wichtiges Instrument demokratischer Teilhabe. Umweltgesetze müssen eingehalten und überprüft werden können. Wer diese Kontrolle beschneidet, baut keine Bürokratie ab, sondern schwächt den Rechtsstaat. Das halte ich für den völlig falschen Weg.
„Wer diese Kontrolle beschneidet, baut keine Bürokratie ab,
sondern schwächt den Rechtsstaat.“
Professor Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen
AFFLERBACH: Die Bauindustrie nimmt die Debatte ernst und verschließt nicht die Augen vor legitimen Gegenargumenten. Einschätzungen der Umweltverbände verdienen eine sachliche Auseinandersetzung. Eine zu weitreichende Einschränkung des Klagerechts, die vor europäischen Gerichten keinen Bestand hat, kann auch nicht in unser aller Sinne sein. Denn dadurch wird am Ende mehr Rechtsunsicherheit geschaffen als beseitigt.
BUSCHMANN: Dagegen spricht sehr viel. Natur und Umwelt können nicht selbst vor Gericht ziehen. Genau deshalb gibt es das Verbandsklagerecht. Anerkannte Naturschutzverbände können in begrenzten Fällen prüfen lassen, ob geltendes Umweltrecht eingehalten wurde. Dabei geht es oft um Schäden an Allgemeingütern, also an Böden, Gewässern oder Schutzgebieten, bei denen keine einzelne Person unmittelbar klagebefugt wäre. Wenn diese Möglichkeit eingeschränkt wird, steigt die Gefahr, dass Umweltzerstörung weiter an Fahrt aufnimmt. Gerade bei großen Infrastrukturvorhaben reden wir über erhebliche Eingriffe, über hohe öffentliche Summen und häufig über irreparable Umweltschäden. Rechtssicherheit entsteht nicht dadurch, dass man Rechtswege abschneidet. Sie entsteht durch saubere Verfahren, fachliche Sorgfalt und eine frühzeitige Einbindung der anerkannten Verbände.
LOGISTICS PILOT: Welche Alternativen gibt es, um den schleppenden Infrastrukturausbau in Deutschland zu beschleunigen?
AFFLERBACH: Nach vielen verlorenen Jahren brauchen wir inzwischen leider nicht weniger als den großen Wurf. Dazu zählen verlässliche Finanzierungskreisläufe. Dazu gehört auch, dass das Sondervermögen wirklich bei den nötigen Vorhaben ankommt und mit den Mitteln nicht Haushaltslöcher gestopft werden. Zugleich müssen wir in der Politik Infrastruktur stärker als Gesamtkonzept und weniger in zahllosen Einzelmaßnahmen denken. Vergaben müssen beschleunigt werden. Moderne Vergabeformen wie funktionale Ausschreibungen oder Partnerschaftsmodelle sind geeignet, um das Know-how der Baufirmen in den Bauprozess besser einzubringen. Auch die im Vergaberecht vorhandenen Möglichkeiten müssen endlich ausgeschöpft werden. Zentrale Vergabestellen im kommunalen Bereich wären eine Erleichterung. Für politisches Flickwerk fehlt uns inzwischen leider einfach die Zeit.
BUSCHMANN: Wir wären schon ein großes Stück weiter, wenn Planungen von Anfang an fachlich sauber, digital und transparent liefen. Viele Verzögerungen entstehen durch unvollständige Unterlagen, Planungsfehler, fehlendes Personal und überlastete Behörden. Aus unserer Sicht braucht es deshalb eine bessere personelle und fachliche Ausstattung der Verwaltungen, klare Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenz vor Ort. Umweltbelange müssen frühzeitig mitgedacht werden – nicht erst dann, wenn Konflikte bereits entstanden sind. Wer ordentlich plant, Beteiligung ernst nimmt und Naturschutz nicht als lästiges Hindernis behandelt, verhindert notwendige Nachbesserungen, Baustopps und Vertrauensverlust. So wird der Infrastrukturausbau schneller und zugleich naturverträglicher. (bre)







