HAMBURG. Durch den Drohnenvorfall Anfang August 2026 am Leipziger Flughafen sieht sich der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) in seiner Forderung nach einer weiteren Stärkung der Drohnenabwehr bestätigt. „Die Rechtslage hat sich in den vergangenen beiden Jahren deutlich verbessert. Der aktuelle Vorfall zeigt jedoch, dass zwischen der Erkennung einer Drohne und ihrer tatsächlichen Abwehr weiterhin eine sicherheitsrelevante Lücke besteht“, erklärte ZDS-Hauptgeschäftsführer Florian Keisinger. Der ZDS fordert deshalb, die Seehäfen in die nationale Drohnenabwehr einzubeziehen und Rechtssicherheit für den Einsatz von Counter-UAS-Systemen zu schaffen. Zudem bedürfe es klarer Zuständigkeiten zwischen Hafenbetreibern, Landespolizei, Bundespolizei und Bundeswehr. „Unsere Seehäfen sind Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur. Deshalb muss für sie derselbe Schutzstandard gelten wie für Flughäfen“, machte Keisinger deutlich.
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