HAMBURG. Der Vorschlag des maritimen Koordinators Christoph Ploß, das Sondervermögen Infrastruktur auch für Seehäfen und Wasserstraßen zu öffnen, stieß Ende Mai 2026 auf breite Zustimmung beim Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) und beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Beide Organisationen sehen darin ein wichtiges Signal und fordern ihrerseits konkrete Maßnahmen. „Deutschlands Seehäfen übernehmen gesamtstaatliche Aufgaben für Versorgungssicherheit, Energiewende sowie Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Bund die Hafeninfrastruktur künftig stärker unterstützt als bisher“, so Florian Keisinger, Hauptgeschäftsführer des ZDS. Und Laura Pooth, die Vorsitzende des DGB Nord ergänzt: „Wer in Häfen investiert, investiert in gute Arbeit, industrielle Wertschöpfung und sichere Lieferketten in ganz Deutschland“. Laut ZDS liegt der Finanzbedarf für akut umsetzbare Projekte bei rund 5,5 Milliarden Euro. Langfristig brauche es daher eine grundlegende Reform der Hafenfinanzierung – denn der strukturelle Finanzbedarf betrage 15 Milliarden Euro. Für beides müssen, laut ZDS und DGB, Bund und Länder gemeinsam in die Verantwortung.
Foto: Bundesregierung für Wirtschaft und Energie